Entgegennahme- Aufbewahrung Ausgabe von Fundsachen
Fundgegenstände auf dem BUGA - Gelände werden tgl. an den jeweiligen Haupteingängen in den Informationsständen im Hofwiesenpark und in der Neuen Landschaft Ronneburg abgegeben und dort für drei Tage aufbewahrt.
Nach Ablauf dieser drei Tage werden alle Fundsachen an die Hauptgeschäftsstelle der
BUGA 2007 GmbH
07545 Gera
Gagarinstraße 81
zur zentralen Archivierung weitergeleitet.
Nachfragen zu Fundsachen bitten wir entsprechend nach diesen drei Tagen an die Fundstelle in der Gagarinstraße 81 zu stellen.
Eine Information zu den in der Geschäftstelle der BUGA 2007 GmbH befindlichen Gegenständen erfolgt auch an das
Fundbüro der Stadt Gera
Handwerkerhof 13
07548 Gera
Tel. 0365/ 838 4075
Die Ausgabe der Fundsache erfolgt gegen Vorlage eines amtlichen Ausweises. Bei Übersendung gegen Erstattung der Auslagen. Finderlohn bei Fund durch Dritte bleibt vorbehalten.
Die Aushändigung an einen Beauftragten erfolgt nur gegen Vorlage einer schriftlichen Vollmacht.
Bei hochwertigen Fundsachen ist ein Eigentumsnachweis erforderlich, um Missbrauch auszuschliesen.
Finder, die Anspruch auf Eigentumserwerb erhoben haben, werden nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten unter Fristsetzung von vier Wochen schriftlich aufgefordert die Fundsache abzuholen. Geschieht dies nicht, geht das Recht an der Fundsache auf die BUGA 2007 GmbH über. Fundsachen, die nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist abgeholt wurden, können versteigert oder gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden.
Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass die Fundsachen bis max. 31.12.2007 in der Hauptgeschäftsstelle der BUGA 2007 GmbH aufbewahrt werden. Über den nachfolgenden Verbleib werden wir rechtzeitig informieren.
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