Das war die Bundesgartenschau 2007 in Gera
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Service _ Parkordnung
BUGA- Parkordnung

I. Die nachfolgende Parkordnung gilt auf dem Ausstellungsgelände, den Eingangsanlagen, den Verkehrsflächen und den Parkplätzen der Bundesgartenschau 2007.

II. Das Ausstellungsgelände darf grundsätzlich nur mit einer gültigen Eintrittskarte oder einem gültigen Akkreditierungsausweis zu den hierfür jeweils bestimmten Zeiten betreten werden. Der Umtausch von Eintrittskarten, Geldersatz sowie Ersatz für verlorengegangene Eintrittskarten sind ausgeschlossen.

III. Um einen geregelten und geordneten Verlauf der Ausstellung zu gewährleisten, ist es notwendig, dass jeder die nachfolgend aufgestellten Verhaltensregeln beachtet und diesen Folge leistet:

1.       Insbesondere ist nicht gestattet:
a)       die Entsorgung von Abfall außerhalb der dafür vorgesehen Sammelbehälter,
b)       das Betreten der durch Schilder ausgewiesenen renaturierten Schutzgebiete und Biotope,
c)        die Verrichtung der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Einrichtungen,
d)       das Mitführen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen, die als Hieb-, Stoß- oder Stichwaffen benutzt werden können,
e)        das Übernachten auf dem Ausstellungsgelände,
f)        das Entzünden und Betreiben von Feuerstellen,
g)       das Beschädigen von Pflanzen und Pflanzenteilen, sowie das Entfernen von Pflanzenetiketten,
h)       das Baden in den Gewässern,
i)         die Durchführung von Aufzügen, anderen demonstrativen Aktionen oder politischen Agitationen sowie jegliche Unruhestiftung, soweit diese einem geordneten und geregelten Verlauf der Ausstellung entgegenstehen.

2.        Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der BUGA Gera & Ronneburg 2007 GmbH ist gestattet:
a)        das Mitführen von Tieren, ausdrücklich erlaubt sind Begleithunde von Personen mit Behinderung (Nachweispflicht),
b)       das Betreten abgesperrter oder nicht allgemein zugänglicher Bereiche,
c)       das Anbieten von Waren, Leistungen, Werbeprospekten oder Warenmustern,
d)       das Benutzen von Lautsprechern, Megaphonen oder sonstigen Tonverstärkern,
e)       das Befahren des Ausstellungsgeländes mit Kraftfahrzeugen, Fahrrädern, Skateboards, Inlineskates u.ä.,
f)        die Erstellung von Film-, Video-, Foto- und Tonbandaufzeichnungen außer zu rein privaten Zwecken,
g)       das Betreiben von Rundfunk-, Fernseh-, Funkgeräten u.ä., ausgenommen Mobiltelefone. 

IV. Die BUGA Gera & Ronneburg 2007 GmbH oder deren Bevollmächtigte sind berechtigt, an den Eingängen zum Ausstellungsgelände Personen und Gepäckstücke zur Vermeidung von Gefahren für die Allgemeinheit nach mitgeführten Waffen, gefährlichen Gegenständen sowie nicht erlaubten Gegenständen im Sinne dieser Parkordnung zu kontrollieren.

V. Nicht zulässige Gegenstände sind im Eingangsbereich zur Verwahrung zu übergeben und werden nach Verlassen des Ausstellungsgeländes auf Verlangen ausgehändigt bzw., sofern es sich um erlaubnispflichtige Gegenstände im Sinne des deutschen Waffenrechts handelt, und eine Erlaubnis nicht vorliegt, den zuständigen Behörden übergeben.

VI. Personen, die sich einer Kontrolle entziehen oder die Abgabe von Waffen oder gefährlichen Gegenständen sowie nicht erlaubten Gegenständen verweigern, kann der Zutritt zum Ausstellungsgelände untersagt werden.

VII. Die BUGA Gera & Ronneburg 2007 GmbH haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, es sei denn, dass dieser auf schuldhaftem Verhalten des Personals beruht. Die Haftung der BUGA Gera & Ronneburg 2007 GmbH und ihrer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen ist bis auf die gesetzlich vorgesehenen Fälle auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

VIII. Es gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) entsprechend. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit   beträgt 10 km/h. Fußgänger haben absoluten Vorrang und dürfen in keiner Weise behindert werden. Die BUGA Gera & Ronneburg 2007 GmbH ist befugt, widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge, Anhänger u.ä. sowie Hindernisse jeglicher Art zu Lasten des Halters oder des Eigentümers ohne vorherige Unterrichtung entfernen zu lassen.

IX. Kinder im Alter bis zu 12 Jahren haben nur in Begleitung einer erwachsenen Aufsichtsperson Zutritt und sind besonders in wassernahen Bereichen ständig zu beaufsichtigen. Die Benutzung der Spielplätze, Spiel- und Sportgeräte erfolgt auf eigene Gefahr.

X. Das Hausrecht im Ausstellungsgelände wird durch das Personal, den Sicherheits- und Ordnungsdienst der BUGA Gera & Ronneburg 2007 GmbH oder von beauftragten Dritten ausgeübt, deren Anweisungen und Anordnungen Folge zu leisten ist. 

XI. Schuldhafte Zuwiderhandlungen gegen diese BUGA-Parkordnung bzw. gegen sonstige Bestimmungen der deutschen Gesetze können eine Verweisung vom Ausstellungsgelände, ein zeitliches oder dauerhaftes Hausverbot oder den Ausschluss von der Veranstaltung zur Folge haben.

XII. Eintrittskarten und Akkreditierungsausweise verlieren unter anderem unter den oben genannten Voraussetzungen mit der Aufforderung zum Verlassen des Ausstellungsgeländes ihre Gültigkeit.

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Buga 2007 - Dienstag, 15.Oktober.2024 10:29:51