Nutzungsbedingungen BUGA-Signets „Blütenauge"

Die BUGA Gera und Ronneburg 2007 GmbH (nachfolgend BUGA) gewährt nachstehende Nutzungsrechte an dem BUGA-Signet „Blütenauge" (nachfolgend Signet):

Die BUGA ist Inhaberin der unbeschränkten und exklusiven Nutzungsrechte am Signet. Die BUGA gewährt die einfache und nicht übertragbare Nutzung des Signets zu nicht-kommerziellen Zwecken, ausschließlich für die Zwecke im Sinne der Förderung des Bekanntheitsgrades der BUGA 2007 sowie der Förderung der BUGA-Idee.

Das Signet darf nur proportional verändert, aber nicht abgewandelt werden. Es muss dabei unmissverständlich allein stehen und darf nicht im direkten Zusammenhang mit fremden Elementen/Logos/Signets verwendet werden.

Zur Sicherstellung einer farbgetreuen Wiedergabe darf der Aufdruck des Signets auf einem Briefkopf bzw. Briefumschlag nur dann in Farbe erfolgen, wenn dies durch eine Druckerei per Digitaldruck oder Offsetdruck wie folgt ausgeführt wird:

  • Die Originalfarben sind 4c Euroskala auf weißem Grund.
  • Die Schrifttype ist ausschließlich als Zeichenweg nutzbar. Eine andere Schrifttype ist unzulässig.
  • Bei farblicher Darstellung ist der rötliche Text in Pantone 201 wiederzugeben und der grünliche Text in HKS 63 (60/0/90/40)

Bei jedem sonstigen Druckverfahren, insbesondere dem Ausdruck mit dem eigenen Bürodrucker, darf das Imagemotiv nur in s/w genutzt werden.

Eine Weitergabe der digitalen Version des Signets an Dritte ist nicht zulässig.

Der Nutzer haftet der BUGA für alle schuldhaft verursachten Nutzungsrechtsverletzungen, die durch seine gesetzlichen Vertreter, seine Beauftragten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen verursacht werden. Der Nutzer wird die BUGA über etwaige Verletzungen des Signets unterrichten, soweit und sobald er hiervon Kenntnis erlangt.

Die Nutzung des Signets im Rahmen der vorgenannten Regelungen ist kostenfrei. Sämtliche Kosten, insbesondere für die Herstellung der Imagewerbung, Drucklegung, WEB-Design etc., trägt der Nutzer selbst.

Bei einer nicht vereinbarten, eigenwirtschaftlichen Verwertung des Signets steht der BUGA ein marktübliches Honorar zu. Außerdem behält sich die BUGA Schadensersatzforderungen vor.

Die BUGA ist jederzeit berechtigt, ihre Zustimmung zur weiteren Verwendung des Signets ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.